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Straßenausbaubeiträge
Straßenbaubeiträge sind Geldleistungen, die dem Ersatz
des Aufwandes für die
Herstellung, Anschaffung,
Erweiterung und Verbesserung von Straßen, Wegen
und Plätzen dienen. Die Beiträge werden von den
Grundstückseigentümern als
Gegenleistung dafür
erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der
Inanspruchnahme
der Einrichtungen und Anlagen
wirtschaftliche Vorteile geboten werden.
Im Gegensatz zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen
handelt es sich hierbei um Maßnahmen, die nicht mehr
der erstmaligen Herstellung einer Anlage, sondern einer
zweiten oder gar dritten Herstellung (Erneuerung oder
Verbesserung) dienen.
Vom beitragsfähigen Aufwand trägt die Gemeinde
Wenden den Teil, der auf die Inanspruchnahme durch
die Allgemeinheit entfällt. Der übrige Teil des
Aufwandes
wird auf die durch die Anlage erschlossenen
Grundstücke verteilt.
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach den
Ausbaukosten, der Klassifizierung der
Straße sowie nach
der Größe des Grundstückes unter
Berücksichtigung von Maß
und Art der zulässigen oder
tatsächlichen Nutzung. Der Beitrag wird in der
Regel
durch Bescheid festgesetzt. Sobald mit der Durchführung
der Maßnahme begonnen
worden ist, können
Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen
Beitrages
erhoben werden.
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