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Baugesetzbuch BauGB und
Kommunalabgabengesetz KAB NW
Der grundsätzliche und
für den Anlieger wichtigste Unterschied zwischen der
Abrechnung
von Straßenausbau- und
Erschließungsmaßnahmen nach BauGB oder KAG NW besteht
im Eigenanteil des Anliegers bei den Erschließungs- und
Straßenausbaukosten:
Bei einer Abrechnung nach
Baugesetzbuch BauGB wird der Anlieger mit 85 % der
Baukosten inkl. der Kosten für Straßenentwässerung,
Straßenbeleuchtung,
Grunderwerb, Vermessung und evtl.
notwendiger Baustrassen von der Kommune
veranlagt.
Bei der Abrechnung nach
Kommunalabgabengesetz von Nordrhein-Westfalen KAG NW
werden diese Kosten nur zu 50 % an den Anlieger weiter
gegeben.
Ob eine Strasse nach BauGB oder KAG abgerechnet wird
liegt an vielen Faktoren.
Maßgeblich dafür ist u.a. ob
es sich bei der Straßenausbaumaßnahme um eine
Ersterschließung handelt, ob die Strasse bereits in der
Vergangenheit qualifiziert
ausgebaut wurde, ob es sich
um eine "Historische Straße" handelt, und so
weiter.
Welche Straßen überhaupt ausgebaut werden liegt in
erster Linie am Zustand der
Straßen selbst. Eine
Entscheidung trifft letzt Endlich die Gemeindeverwaltung
mit
dem zuständigen Fachausschuss und dem Gemeinderat;
also den Kommunalpolitikern
vor Ort.
Auch die Anlieger selbst werden in Anliegerversammlungen
von der Gemeindeverwaltung
in die Planungen mit
einbezogen.
Baugesetzbuch Bau GB (kpl.) |
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Kommunalabgabengesetz
KAB NW (kpl.) |
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Satzung der Gemeinde Wenden über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen |
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Satzung über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 des
Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen
der Gemeinde Wenden |
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Alle Angaben ohne Gewähr
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