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FAQ - Häufig gestellte Fragen und die Antworten
Hier
finden Sie Antworten auf Ihre Fragren rund um die
"Ortswegebaukasse".
Dieser Bereich wird ständig
aktualisiert und erweitert.
Wenden Sie sich auch gerne an den Vorstand um
persönliche
Informationen zu erhalten.
Aktualisiert am 05.02.2012
1. Wer kann Mitglied der Ortswegebaukasse werden ?
Jeder, kann Mitglied werden, unabhängig davon ob man
Haus-, Wohnungs- oder Grundstücksbesitzer in Hünsborn
ist. Dies gebietet das Solidaritätsprinzip der SOW.
2. Wie kann ich Mitglied in der Solidargemeinschaft
Ortswegebau Hünsborn werden ?
Es gibt mehrere Möglichkeiten: Sie nutzen den
Aufnahmeantrag, der auf
diesen Internetseiten heruntergeladen werden kann, oder
Sie sprechen eines der Vorstandsmitglieder direkt an.
Kontaktmöglichkeiten finden
Sie auf diesen Seiten.
In beiden Fällen ist das Aufnahmeformular auszufüllen
und bei einem der Voirstandsmitglieder abzugeben. Sie
können dies aber auch per Telefax an 02762-690461 oder
per Mail an
christoph@schuerholz.de schicken. Auf dem Postweg
erreicht uns Ihr Aufnahmeantrag unter folgender Adresse:
Ortswegebaukasse Hünsborn
Christoph Schürholz
Wendener Str. 32
57482 Wenden-Hünsborn
3. Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag ?
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 100,-- € pro Jahr. Dieser
Beitrag wird jeweils am
1. des Quartals per Lastschrift mit 25,-- € im Voraus
des Quartals eingezogen.
4. Wer kann Fördergelder aus der SOW erhalten ?
Jedes Mitglied, welches zum Zeitpunkt der Förderung
mindestens 2 Jahre Mitglied in der SOW war und einen
Veranlagungsbescheid auf seinen Namen von der
veranlagenden Stelle (z.B. Gemeinde Wenden) erhalten
hat. Details zur Förderung können den
Förderrichtlinien auf
diesen Seiten entnommen werden.
5. Wie hoch ist die Förderung der SOW ?
Bei Mitgliedschaften von 0 bis 2 Jahren wird keine
Förderung gewährt.
Bei Mitgliedschaften von mehr als 2 bis 4 Jahren werden
25 % des Bescheides an das Mitglied durch die
veranlagende Stelle (i.d.R. die Gemeinde Wenden) von der
SOW bezahlt.
Bei Mitgliedschaften von mehr als 4 Jahren werden 50 %
des Bescheides an das Mitglied durch die veranlagende
Stelle ausgezahlt.
6. Was ist, wenn ich vor der Richtlinienänderung vom
16.03.2011 bereits Mitglied der SOW war. Bekomme ich
dann bereits nach 2 Jahren Mitgliedschaft die volle
Förderung von 50 % ?
Ja, weil für diese Mitglieder bestandsschutz herrscht,
der mit den Förderrichtlinien vom 16.03.2011 beschlossen
wurde.
7. Ist die Förderung durch die SOW an Bedingungen
geknüpft ?
Ja. Die SOW schließt vor Förderung einen
Vertrag
mit dem Mitglied ab, in dem die Einzelheiten geregelt
werden. Der einzig wesentliche Punkt ist der, dass das
Mitglied sich ab Zeditpunkt der Förderung verpflichtet,
so lange Mitglied zu bleiben, bis der Förderbeitrag an
Mitgliedsbeiträgen ausgeglichen ist.
Mehrfachförderungen werden entsprechend der offenen
Beträge addiert.
In dem Vertrag wird auch geregelt, dass mögliche
Rechtnachfolger diese Mitgliedschaft übernehmen müssen.
Einen
Mustervertrag können Sie auf diesen Seiten einsehen.
Die SOW hält sich aber grundsätzlich an dem Mitglied
bzw. dessen Erben schadlos, sofern Rechtsnachfolger
diese Verpflichtung nicht eingehen möchten.
Details sind in der
Satzung
und den Richtlinien
geregelt.
8. Werden Mitgliedsbeiträge, die vor Beginn der
Förderung von mir gezahlt wurden auf den Förderbeitrag
auf die zukünftig verpflichtende Mitgliedschaftsdauer
angerechnet ?
Nein, dies war seit Gründung der Solidargemeinschaft und
bis heute nie der Fall und wurde auch nie so
praktiziert, da es sich bei der SOW um eine
Solidargemeinschaft und nicht um ein Geldanlageinstitut
handelt.
Jedes Mitglied zahlt Beiträge pro Quartal, welches gemäß
Satzung seit vielen Jahrzehnten geregelt ist.
Wenn die SOW die bereits gezahlten Mitgliedsbeiträge
anrechnen würde, müßte man unterstellen, dass die
bereits gezahlten Beiträge keine Mitgliedsbeiträge
wären, sondern eine Geldanlage ohne Zinserwartung auf
Abruf für den Fall einer Förderung.
Das dies nicht so ist, sagt schon der Name
"Solidargemeinschaft".
Man kann die Ortswegebaukasse mit einer Versicherung
vergleichen, die im unerwarteten Falle einer
finanziellen Belastung durch qualifizierten
Straßenausbau die Mitglieder mit einem zinslosen Kredit
mit einer sehr langen Tilgung unterstützt (100,-- €/p.a
Rückzahlung).
Nur durch dieses Prinzip entstand in den 60´er Jahren
überhaupt die Möglichkeit einen solchen Verein zu
Gründen, der rechtsverbindlich tätig sein kann und bis
heute erfolgreich und ausschließlich für seine
Mitglieder arbeitet.
9. Ist so eine Art Sondertilgung der Verpflichtungen
bei der SOW
möglich ?
Ja und jederzeit in der vollen Höhe des offenen
Betrages. Auf Wunsch rechnen wir Ihnen gerne mögliche
offenen Summen aus, wenn Sie bereits gefördert wurden.
Nehmen Sie dazu einfach Kontakt
mit uns auf.
10. Wie und zu welchem Termin kann ich die
Mitgliedschaft kündigen ?
Sie können die Mitgliedschaft grundsätzlich ein halbes
Jahr zum Jahresende (30.06.) kündigen, wenn Sie keine
Verpflichtungen durch Förderungen der SOW in der
Vergangenheit offen haben.
Die Kündigung muß schriftlich beim Vorstand erfolgen.
Sofern Sie die Mitgliedschaft kündigen und die bereits
bei Ihnen geförderte Summe nicht ausgeglichen haben,
können sie entweder den offenen Betrag auf einmal an die
SOW zurückzahlen oder mittels
Übernahmeantrag den
Rechtsnachfolger Ihres Grundstückes oder der Immobilie
als Mitglied dazu verpflichten. Dieser
Übernahmeantrag müßte
dann dem Vorstand zugesandt
werden. Dies wurde in letzterem Falle allerdings bereits
im Vertrag bei der Förderung durch die SOW geregelt und
durch das geförderte Mitglied unterschrieben und somit
bestätigt.
Grundsätzlich ist das scheidende Mitglied der SOW bei
offenen Verpflichtungen bei der SOW dafür zuständig, die
Übernahme oder Tilgung zu regeln.
Einzelheiten sind den
Förderrichtlinien auf diesen Internetseiten zu
entnehmen.
11. Was ist zu beachten wenn ein Grundstück, ein Haus
oder eine Wohnung geteilt wird ?
Die Ortswegebaukasse fördert nur ein Grundstück bzw.
eine Eigentumswohnung pro Mitgliedschaft. Die
Veranlagende Stelle bei einer Baumaßnahme schickt auch
immer einen separaten Bescheid an den jeweiligen
Eigentümmer. Es ist also für jeden Eigentümmer eine
eigene Mitgliedschaft abzuschließen, wenn auch beide
Eigentümmer eine Förderung erhalten möchten.
Bei einer Teilung von Grundstück, Wohnung oder Haus
handelt es sich bei einer bereits bestehenden
Mitgliedschaft um den bisherigen Bestandsschutz seit
Eintritt in die SOW vor X Jahren. Es ändert sich für das
SOW-Mitglied nichts.
Der zusätzliche bzw. neue Eigentümmer wird als
Neumitglied behandelt und unterliegt die ersten 2-4
Jahre den entsprechenden Bedingungen, die in den
Förderrichtlinien geregelt sind. Wenn es sich auch
um die Übernahme einer Wohnung, Teil eines Hauses oder
Teil eines Grundstückes handelt, stellt dies keine
Übernahme der Mitgliedschaft, sondern eine
neue Mitgliedschaft dar. Wenn bei einer Teilung von
Haus, Grundstück oder Wohnung bereits eine
Mitgliedschaft bestand und das bisherige Mitglied kein
Eigentümer eines Teils des zu teilenden Objekts mehr
sein wird, kann für diesen Teil des Objekts eine
Übernahme mit
Übernahmeantrag mit Bestandsschutz (s.o.) vollzogen
werden.
12. Wie werden die Mitglieder der SOW Hünsborn zu den
Jahreshaupt- und Mitgliederversammlungen sowie
Informationsveranstaltungen eingeladen ?
Gemäß
Satzung
der SOW wird nicht jedes Mitglied postalisch eingeladen.
Die Einladungen für die Jahreshauptversammlungen und
Mitgliederversammlungen erfolgen per Aushang am
Schwarzen Brett an der Siegener Straße vor der Kirche in
Hünsborn sowie in der Regionalen Presse per
Pressemitteilung.
Zu den Anliegerversammlungen bei anstehenden
Straßenbaumaßnahmen lädt die Gemeindeverwaltung Wenden
postalisch jeden betroffenen Eigentümer persönlich ein.
Die Durchführung von Anliegerversammlungen ist nicht
Aufgabe der SOW sondern der Gemeinde Wenden bzw. der
zuständigen Behörde für die Baumaßnahme. An diesen
Anliegerversammlungen nehmen Vorstandsmitglieder der SOW
und die örtlichen Gemeinderats- bzw. Kreistagsmitglieder
teil.
13. Was geschieht, wenn meine Mitgliedsbeiträge in
Verzug geraten ?
Es kann immer wieder passieren, dass ein
Mitgliedsbeitrag mangels Deckung des
Mitglieds-Girokontos zu Lasten des SOW-Kontos
zurückgebucht wird. Hierbei entstehen der SOW Kosten von
Kunden der Sparkasse Olpe-Wenden-Drolshagen von 3,-- €
und Kunden anderer Banken von 6,-- € pro Rückbuchung.
Wenn Sie also merken, dass die SOW-Lastschrift von Ihrem
Kreditinstitut nicht angenommen wurde, bitten wir Sie,
den Betrag von 25,-- € plus den Betrag von 3,-- bzw.
6,-- € umgehend auf das SOW-Konto 4000063 bei Sparkasse
Olpe-Wenden-Drolshagen, BLZ: 46250049 zu überweisen. Es
reicht nicht, die 25,-- € alleine zurück zu überweisen.
Gleiches gilt für Rückbelastungen bei erloschenen
Konten, die der SOW nicht mitgeteilt wurden.
Wenn Teile der Forderungen oder die gesamte Forderung
der SOW nicht selbstständig ausgeglichen werden, wird
die SOW beim einmaligen Fall durch Telefonate, E-Mail
oder Telefax sowie auf dem Postweg persönlich versuchen,
die Angelegenheit zu klären.
Falls dies nicht oder nur teilweise von Erfolg gekrönt
wird, erfolgt ein offizielles Erinnerungs- bzw.
Mahnschreiben der SOW an das Mitglied mit entsprechenden
Hinweisen zur Abwicklung der Angelegenheit im Sinne der
Solidargemeinschaft.
Sollten hierzu auch keine Reaktionen im Sinne der SOW
erkenntlich werden, wird der Vorstand über ein
Entsprechendes Mahnverfahren über das Amtsgericht oder
ein Inkasso-Unternehmen entscheiden und dieses
durchführen lassen. Die Kosten dafür werden dem
Schuldner zur Last gelegt und nötigenfalls gerichtlich
durchgesetzt. In diesem Verfahren werden sämtliche
Ansprüche aus möglicherweise erfolgten Förderungen, die
noch nicht über die Mitgliedschaft ab Förderdatum
ausgeglichen sind eingefordert. Die Mitgliedschaft und
alle Rechte aus der SOW würden dann gemäß
Satzung erlöschen.
Soweit, wie im Vorherigen Absatz beschrieben, muß es
aber nicht kommen. Nehem Sie
Kontakt mit uns auf. Es gibt immer eine Lösung, die
diskret behandelt wird und Sie und die SOW zufrieden
stellt.
Wenn Sie einen oder mehrere Mitgliedsbeiträge mit
Widerspruch bei Ihrer Bank zurückbuchen möchten,
sprechen Sie bitte zuvor mit uns,
damit keine unnötigen Bankgebühren entstehen. Wenn Sie
dazu berechtigt sind, überweisen wir auch
Mitgliedsbeiträge zurück.
14. Wenn ich nie eine Förderung erhalten habe und
meine Mitgliedschaft kündige, oder durch Tod aus der SOW
austrete, kann ich bzw. meine Erben die eingezahlten
Beiträge von der SOW zurückfordern ?
Nein, weil es sich bei den eingezahlten Beiträgen um
Mitgliedsbeiträge, wie bei jedem anderen Verein handelt.
Die SOW ist eine Solidargemeinschaft und kein
Kreditinstitut oder Versicherung, die bei
"Nichtinanspruchnahme" einen Bonus oder Ähnliches
ausschüttet.
15. Wenn ich erkenne, dass ich mehrere
Mitgliedschaften für ein Grundstück habe, wo nur eine
Mitgliedschaft für die volle Förderung durch die SOW
nötig gewesen wäre, bekomme ich dann die Beiträge der
Mitgliedschaft, die zusätzlich abgeschlossen wurde (Aus
welchem Grund auch immer) erstattet ?
Nein, weil es jedem Freigestellt ist, mehrere
Mitgliedschaften zu haben, obwohl dies nicht nötig ist,
da eine Solidargemeinschaft bei einer Mitgliedschaft
natürlich den Nutzen der Mitgliedschaft für den
einzelnen nicht hinterfragt, sondern sich darüber freut,
dass man das Solidaritätsprinzip unterstützt. Hier gilt
auch nicht dass Argument einer möglichen
Falschinformation der SOW aus der Vergangenheit, da die
Regelungen der Mitgliedschaft schon immer in einer
Satzung und den Förderrichtlinien klar geregelt waren.
16. Wenn ich mehrere Mitgliedschaften für
Verschiedene Grundstücke oder Eigentumswohnungen habe
und zu verschiedenen Zeitpunkten gefördert wurde, kann
ich dann bei Ausgleich der Verbindlichkeiten der einen
Förderung die Bezahlung dieser Mitgliedsbeiträge auf
die evtl. geflossenen Förderungen eines anderen
Grundstückes von mir anrechnen ?
Nein, da jede Mitgliedschaft sich immer auf ein
konkretes Grundstücks- / Eigentumsverhältnis bezieht.
Somit wird auch der Mitgliedsbeitrag bei
vorausgegangener Förderung nur und einzig für die
Förderung des Grundstückes, für welches die
Mitgliedschaft besteht, seit Förderbeginn angerechnet.
weitere FAQ folgen und werden ständigt
hinzugefügt !
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